Regelungen zur Blutzuckeranalyse laut Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen vom 14.04.2023

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

wir haben Sie bereits im Oktober 2024 mit einem Schreiben über die Änderungen der Blutzuckeranalytik, welche sich mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen vom 14.04.2023 ergeben, informiert. Konkret gelten folgende Vorgaben zur Verwendung von Untersuchungsmaterialien bei der Blutzuckeranalyse, um falsch niedrige Glucosewerte durch Glycolyse zu vermeiden:

„Wenn eine Plasmaseparation oder eine Messung nicht innerhalb von 15 min erfolgt, sind Blutentnahmeröhrchen mit geeigneter Glykolyseinhibition zu verwenden. Die Verwendung von Serum ist ungeeignet.“

Mit Ablauf der Übergangsfrist werden wir ab dem 01.03.2026 keine Glucosemessungen aus Serum mehr durchführen.

Bitte verwenden Sie daher für die Blutzuckerbestimmung nur Röhrchen mit Natriumfluorid- oder Natriumfluorid-Citrat-Präparierung (GlucoExact), die wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dr. Hermann und Kollegen